So funktioniert der Effizienzmarkt

Viele Schweizer Unternehmen haben mit dem Bund Zielvereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz abgeschlossen. Der Effizienzmarkt bietet diesen Unternehmen die Möglichkeit, die Energieeffizienzsteigerungen, die über dem vereinbarten Ziel liegen - sogenannte Übererfüllungen, zu handeln. Diese Übererfüllungen werden durch vom Bund anerkannte Monitorer bescheinigt und in ein Register der Zertifizierungsstelle (VUE) eingetragen. Interessierte Lieferanten (Energieversorgungsunternehmen) erhalten Zugang zu diesem Register, um die bescheinigten Übererfüllungen den Unternehmen abkaufen zu können und dadurch Effizienzzertifikate zu erstehen. Die Effizienzzertifikate verkaufen sie an Kunden weiter, die ihren Energieverbrauch neutralisieren möchten.

Rollen und Abläufe im Effizienzmarkt

 

Akteure im Effizienzmarkt

  • Unternehmen mit Zielvereinbarung sind Schweizer Firmen, die eine Zielvereinbarung in einem von der Zertifizierungsstelle anerkannten Modell abgeschlossen haben.
  • Lieferanten kaufen Übererfüllungen von Unternehmen mit Zielvereinbarung und generieren dadurch die Effizienzzertifikate. Diese können an Endkunden verkauft werden.
  • Monitorer sind Betreiber von Zielvereinbarungsmodellen, die jährliche Übererfüllungen von Erzeugern bescheinigen.
  • Käufer kaufen Effizienzzertifikate von den Lieferanten, um ihren Energieverbrauch vollständig oder teilweise zu neutralisieren.
  • Die Zertifizierungsstelle erstellt das Regelwerk für die Zertifizierung der Dienstleistungen der Monitorer und Lieferanten(Anforderungen, Abläufe).
  • Auditoren sind für die Auditierung der Zielvereinbarungsmodelle sowie der Angebote der Lieferanten zuständig,

Was sind Zielvereinbarungen?

Mit dem Instrument der Zielvereinbarung (ZV) wurde bereits ab 2001 ein freiwilliger Anreiz geschaffen, Energieeffizienz bei Unternehmen zu fördern (Strom und Wärme). Seit 2008 werden die ZV für die CO2-Abgabebefreiung eingesetzt, seit 2014 werden über ZV stromintensiven Unternehmen Netzzuschläge zurückerstattet. In den meisten Kantonen wurden grosse Energieverbraucher auf Basis der kantonalen Energiegesetze zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz verpflichtet (Grossverbraucherartikel der MuKEn 2014).

Mit den Energiemanagement-Modellen der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) und der Cleantech Agentur Schweiz (act) sowie dem kantonalen Grossverbrauchermodell, werden heute verbindliche Energieeffizienzziele festgelegt. Auf Bundesebene wird das Instrument durch die freiwilligen Zielvereinbarungen ergänzt. Dieses bestehende Instrumentarium bildet die Grundlage und der Rahmen für die Einführung des Effizienzmarktes.

Erzeugung von Übererfüllungen

Im Effizienzmarkt können Unternehmen mit einer Zielvereinbarung ihre erzielten Einsparungen, welche über das vereinbarte Ziel realisiert wurden, als Übererfüllungen zertifizieren lassen. Für die Zielbestimmung wird das wirtschaftliche Massnahmenpotential bestimmt. Das vereinbarte Ziel wird durch die Kantone respektive das Bundesamt für Energie auditiert. Um allfällig unerwünschte Substitutionseffekte zwischen Energieträgern auszuschliessen, bezieht sich der Zielpfad auf den gewichteten Gesamtendenergieverbrauch des Unternehmens. Erzielte Übererfüllungen werden jährlich vom Monitorer bescheinigt.

Erzeugung von Effizienzzertifikaten

Die Monitorer tragen jährlich sämtliche Übererfüllungen ihrer am Effizienzmarkt teilnehmenden Unternehmen mit Zielvereinbarung im Register des VUE Vereins für umweltgerechte Energie (Zertifizierungsstelle) ein und gewährleisten, dass die in den Zertifizierungsrichtlinien festgehaltenen Kriterien eingehalten sind. Anschliessend stehen den Lieferanten diese Übererfüllungen im Jahr ihrer Bescheinigung zum Kauf bereit. Erst durch den Kauf von Übererfüllungen durch Lieferanten werden diese zu Effizienzzertifikaten, welche zwei Jahre lang gültig sind und danach verfallen. Der Preis für die Übererfüllungen, bzw. die Erzeugung von Effizienzzertifikaten, ergibt sich durch das Angebot der Unternehmen und die Nachfrage der Lieferanten.

Angebote für Käufer

Lieferanten können erworbene Effizienzzertifikate nutzen, um energeineutrale Produkte oder Dienstleistungen anzubieten. Dabei haben sie einen grossen Gestaltungsspielraum, als Rahmenbedingungen gelten die Vorgaben der Zertifizierungsrichtlinien. Wichtiger Bestandteil davon ist das Energieprotokoll, welches klare Spielregeln zur Verwendung von Effizienzzertifikaten gegenüber Kunden definiert und die korrekte Sprachregelung im Zusammenhang mit der Energieneutralität festlegt. Das Energieprotokoll ist in Anlehnung an das Greenhouse Gas Protocol beim CO2-Markt erarbeitet worden. Gelieferte Effizienzzertifikate werden schliesslich durch den VUE, resp. dessen Auditoren, gelöscht und somit aus dem Markt entfernt. Käufern ermöglicht dies, ihren Energieverbrauch auf glaubwürdige Art zu neutralisieren.