Glossar

Auditor des Lieferanten
Die von der Zertifizierungsstelle akkreditierten Auditoren und Auditorinnen prüfen die Einhaltung der Zertifizierungsrichtlinien bei den Lieferanten.

Auditor des Monitorers
Das Bundesamt für Energie ist Auditierungsinstanz der Zielvereinbarungsmodelle Effizienzmarkt Markt-Plattform zum Verkauf von Übererfüllungen von Erzeugern an Lieferanten und zum Sekundärhandel von Effizienzzertifikaten zwischen Lieferanten.

Effizienzzertifikate (EZ)
Übererfüllungen werden mit der erfolgten finanziellen Vergütung durch Lieferanten an die entsprechenden Erzeuger zu EZ.

Energieprotokoll
Das Energieprotokoll ist ein Instrumentarium zur Quantifizierung, Messung, Management und Berichterstattung des Energieverbrauchs einer Organisation oder eines Unternehmens. Es stellt damit die Grundlage einer einheitlichen Sprachregelung im Zusammenhang mit Energieneutralität z.B. eines Unternehmens oder einer Veranstaltung dar.

Käufer
Käufer beziehen Produkte und Dienstleistungen von Lieferanten, welche EZ beinhalten.

Lieferant
Lieferanten kaufen Übererfüllungen von Unternehmen mit einer Zielvereinbarung und generieren dadurch die Effizienzzertifikate. Die Effizienzzertifikate können für definierte Verwendungszwecke an Käufer verkauft werden.

Monitorer
Monitorer sind Betreiber von Zielvereinbarungsmodellen, die von der Zertifizierungsstelle anerkannt werden und jährliche Übererfüllungen von Erzeugern bescheinigen.

Übererfüllungen
Effizienzsteigerungen, welche über die in den von der Zertifizierungsstelle anerkannten ZV-Modellen festgelegten Zielpfade hinausgehen, sind EZ-fähige Übererfüllungen.

Unternehmen mit Zielvereinbarung
Schweizer Firmen, die eine Zielvereinbarung in einem von der Zertifizierungsstelle anerkannten Modell abgeschlossen haben.

Zertifizierungsstelle / Koordinationsgruppe Effizienzmarkt
Erstellt das Regelwerk für den Effizienzmarkt und die Zertifizierung (Zertifizierungsrichtlinien, Abläufe) und pflegt die Prozesse.

Zielvereinbarungen (ZV)
Mit der Unterzeichnung der Zielvereinbarung legt ein Unternehmen mit dem Monitorer fest, in welchem Umfang Energie verbindlich oder freiwillig reduziert werden soll (den sogenannten Zielpfad).